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Abbildung: Rettungsring im Wasser

Die Corona-Krise hält noch immer an und viele Unternehmen kämpfen wirtschaftlich, vor allem in Gastronomie, Hotellerie, Reise- oder Eventbranche. Doch noch können Unternehmen von finanziellen und steuerlichen Entlastungen profitieren – wenn sie schnell aktiv werden.

Der Jahreswechsel 2021/2022 hat wieder zahlreiche Veranstaltungsabsagen mit sich gebracht. Die Reisebranche muss Ausfälle hinnehmen und auch in der Gastronomie und Hotellerie haben viele Unternehmen einen Rückgang von Umsätzen verzeichnet. Auch die Firmen weiterer Branchen leiden teilweise unter den Folgen der Pandemie. Die Liquidität wird daher vielerorts knapp und die Existenzängste wachsen.

Überbrückungshilfe IV

Es gibt jedoch einige Maßnahmen, die die wirtschaftlichen Folgen mildern können. Und die Buchhaltung spielt für die Realisierung dieser Maßnahmen eine wesentliche Rolle. Für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.3.2022 kann beispielsweise die Überbrückungshilfe IV bis 30.4.2022 beantragt werden. Die erforderlichen Daten für die Antragsstellung kann die Buchführung des Unternehmens liefern. Erstattet werden können – je nach Umsatzeinbruch –  bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten. Zudem kann ein Eigenkapitalzuschuss gewährt werden. Der Antrag auf Überbrückungshilfe IV kann von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern gestellt werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf finden Sie hier.

Steuerliche Entlastungen

Die Finanzämter gewähren derzeit noch großzügige steuerliche Entlastungen rund um Stundungen, Vollstreckungsmaßnahmen und der Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren. Es kann die finanzielle Situation eines Unternehmens enorm beeinflussen, wenn eine Steuerzahlung nicht sofort geleistet werden muss. Allerdings müssen Anträge fristgerecht gestellt werden, damit die derzeit großzügigen Regelungen zur Anwendung kommen können. Einige Fristen sind mit dem 31.3.2022 nun sehr knapp gesetzt, beispielsweise für Stundungsanträge. Das Bundesfinanzministerium informiert in einem Schreiben.

Hinweis: Auch die steuerlichen Maßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern verlängert. Betroffene müssen hier die kurzen Antragsfristen beachten und rechtzeitig aktiv werden.

Fazit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Unternehmen in Anspruch nehmen können, um in einer aktuellen Krisensituation die Liquidität zu stärken. Damit etwaige Anträge auch Erfolgsaussichten haben, muss die Buchhaltung entsprechende Angaben liefern können. Für Unternehmen mit knappen Liquiditätsreserven ist es daher existenziell wichtig, dass die Buchhaltung schnell reagieren und entsprechende Informationen zuverlässig aufbereiten kann.

Die ICS adminservice begleitet ihre Kunden partnerschaftlich durch die Zeiten der Corona-Pandemie. Sie können auf unseren Service für eine effiziente und zuverlässige Finanzbuchhaltung und Entgeltabrechnung und jede erforderliche Unterstützung vertrauen.

Bildquelle: Pixabay, Fotograf: dimitriwittmann


Autor

Abbildung: Sylvia Meier, Gastautorin

Sylvia Meier
Gastautorin


Sylvia Meier ist Diplom-Finanzwirtin (FH) und war bereits im Finanzamt, in der Beratung (Big Four-Gesellschaft) und in einem Fachverlag tätig. Sie unterstützt heute als freie Mitarbeiterin Unternehmen und kann insbesondere zu den Themen Steuern, Controlling, Rechnungswesen und Finanzen zahlreiche Publikationen vorweisen.

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