ICSFinance & Accounting0 Kommentare

Abbildung: Text Coronavirus

Nachdem wir in einem unserer letzten Blogbeiträge die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die bevorstehende Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 betrachtet haben, sollen nachfolgend ausgewählte betriebswirtschaftliche und finanzielle Aspekte, die dem CFO im operativen Tagesgeschäft begegnen, beleuchtet werden.

Priorität Nr. 1: Eigene Liquidität in Zeiten der Corona-Krise verbessern!

Die Sicherung der Zahlungsfähigkeit gehört sicher zu den „Standardaufgaben“ eines CFO. In der jetzigen Situation gewinnt diese Aufgabe wesentlich an Bedeutung – wegbrechende Lieferketten, damit einhergehende Einschränkungen in der eigenen Leistungserbringung, Abnahmeverweigerung durch Kunden oder Zahlungsschwierigkeiten bei Kunden sind nunmehr die täglichen Herausforderungen des CFO.

Bund und Länder, und auch die Sozialkassen, haben vielfältige Maßnahmen ergriffen, die Unternehmen in der angespannten Lage „Luft verschaffen“ werden. Die Nutzung dieser Maßnahmen sollte jeder CFO prüfen.

Stundung von Steuern und Sozialabgaben beantragen!

Aktuell ermöglichen Bund, Länder und Kommunen die zinsfreie Stundung von Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Teilweise gehen einzelne Bundesländer noch weiter und gewähren auch die Herabsetzung bzw. Erstattung von USt-Sondervorauszahlungen. Darüber hinaus werden aktuell in der Regel keine Steuerforderungen vollstreckt.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen räumen für die Monate März und April die zinsfreie Stundung von SV-Beiträgen ein. Auch die Berufsgenossenschaften planen für anstehende Zahlungen Stundungen.

KfW-Sonderprogramm 2020 und Kurzarbeitergeld nutzen!

Mit dem KfW-Unternehmenskredit und dem KfW-Schnellkredit soll zeitnah Liquidität in die Unternehmen fließen. Zum Teil sind diese Kredite mit einer 100 %-igen Haftungsfreistellung versehen. Auch das mittlerweile unter erleichterten Voraussetzungen gewährte Kurzarbeitergeld bringt Entlastung.

Ausstehende Forderungen verstärkt im Blick behalten – Forderungen sichern!

Durch die flächendeckende Verbreitung des Coronavirus – regional, überregional, national und international – besteht die Notwendigkeit das Forderungsmanagement täglich im Auge zu behalten. Sicher ist es auch ein Gebot der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, dass Kunden längere Zahlungsziele eingeräumt werden, jedoch darf dies nicht zu eigenen Zahlungsschwierigkeiten führen. Und werden Zahlungen gestundet, ist immer eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit einem Schuldanerkenntnis zu empfehlen. Dies erspart später manchen Streit über die Rechtmäßigkeit der Forderungen oder deren Höhe.

„Klassische Instrumente“ nutzen – alles auf den Prüfstand!

Selbstverständlich muss der CFO auch das klassische Instrumentarium der Ausgabenminderung nutzen – alle Kosten gehören auf den Prüfstand, Investitionspläne sind zu überprüfen, Verlängerung von Zahlungszielen bei Lieferanten sind mit diesen zu vereinbaren.

Corona-Krisen-Management: Betriebswirtschaftliche Zahlen zeitnah liefern!

Gerade in Krisenzeiten benötigen alle Bereiche des Unternehmens schnelle und aussagekräftige Zahlen. Aussagekräftig heißt auch, dass der CFO vor folgenden Aufgaben steht:

  • ständige Überprüfung der Werthaltigkeit der bestehenden Forderungen,
  • bei Bedarf Vornahme von Abwertungen auf Forderungen,
  • Prüfung und ggf. Abwertung von Vorräten und Anlagevermögen,
  • zeitnahe Aktivierung von Stützungsmaßnahmen,
  • Passivierung von zwingend zu bildenden Rückstellungen.

Nicht selten steht der CFO aktuell vor der Herausforderung, dass die so dringend notwendigen Zahlen nicht oder nicht in der gewünschten Qualität lieferbar sind, da Mitarbeiter*innen der Buchhaltung wegen Quarantäne, Kinderbetreuung oder Krankheit ausgefallen sind. Das Thema „Mitarbeiterausfall“ bzw. „Mitarbeiterersatz“ sollte deshalb auch zwingend auf der Agenda des CFO für die Zeit nach der Corona-Krise „ganz oben“ stehen. Das teilweise Auslagern oder das komplette Outsourcing von Buchhaltungsaufgaben an einen BPO-Partner sollte angedacht werden.

Existenzgefährdung – Insolvenz aufgrund von Corona vermeiden

Nicht auszuschließen ist, dass Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie temporär in die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn beantragte bzw. gewährte Zuschüsse erst verspätet ausgezahlt werden. Durch eine Änderung des Insolvenzrechts wird die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzantragspflicht (3-Wochen-Frist) bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Dies soll vorschnelle Insolvenzen vermeiden. Allerdings ist bei dieser gesetzlichen Neuregelung Einiges zu beachten, um nicht nachträglich doch noch als Geschäftsführer in Haftung zu geraten. Sobald eine existenzgefährdende Situation droht, sollte die Geschäftsführung deshalb externen Rat von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberatern einholen, um durch geeignete Maßnahmen die Existenz zu sichern. Auch wäre die Option Schutzschirmverfahren eine mögliche Alternative.

Fazit

Folgt man den Äußerungen aus Wissenschaft und Politik wird die Corona-Pandemie das wirtschaftliche (und gesellschaftliche) Leben noch viele Monate wesentlich bestimmen. Die Auswirkungen dieser Pandemie auf eine Vielzahl von Unternehmen werden wohl nachhaltiger sein, als die Verwerfungen der Finanzkrise im Jahr 2008. Deshalb kommt dem CFO in der aktuellen Situation eine Schlüsselrolle zu – neben der Sicherung der Liquidität gehört die zeitnahe Lieferung belastbarer und fundierter Zahlen für die täglich zu treffenden Managemententscheidungen zu seinen aktuellen Kernaufgaben.

Mit welchen Folgen durch das Coronavirus rechnen Sie für Ihr Unternehmen? Welche weiteren Hilfsmaßnahmen erwarten Sie bzw. würden Ihnen helfen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

Bildquelle: Pixabay, Fotograf: Jordy_Nijenhuis

Interessante Themen:

Coronavirus: Das muss jetzt beim Jahresabschluss 2019 beachtet werden!

Ressourcen­problem adé! – Nie wieder personelle Engpässe in der Buchhaltung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert