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Abbildung: Tankbeleg im Rahmen der Reisekostenabrechnung

Mit Wirkung zum 01. Januar 2014 traten umfangreiche Neuerungen des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft. Papierformulare, Excel-Tabellen und handgestrickte Reisekostenlösungen haben spätestens dann endgültig ausgedient. Das komplizierte Reisekostenrecht in Deutschland führt oft zu Fehlern bei der manuellen Errechnung von Pauschalen und Fristen. Eine Abhilfe schafft das neue Reisekostenrecht dabei nicht – aber einiges wird anders.

Die komplexen Gesetzesänderungen betreffen u.a. folgende Bereiche:

  • Verpflegungspauschalen: Durch die gesetzlichen Änderungen der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen müssen für ein- und mehrtägige Geschäftsreisen zukünftig zwei unterschiedliche Berechnungsmodelle hinterlegt werden. Statt dem bisherigen Dreistufenmodell (8€, 12€ und 24€) gibt es ab 2014 nur noch eine zweistufige Staffelung (12€ und 24€). Der kleinste Betrag fällt schlicht weg. Für die Abwesenheitszeit wird nur noch zwischen ein- und mehrtägigen Dienstreisen unterschieden. Bei eintägigen Dienstreisen können bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden sowie bei mehrtägigen Dienstreisen für den An- und Abreisetag (ohne Mindestabwesenheitsdauer)  im Inland jeweils 12 Euro, im Ausland zwei Drittel der jeweiligen Auslands-Tagespauschale angesetzt werden. Für volle 24 Stunden Abwesenheit gelten unverändert im Inland 24 Euro, im Ausland die jeweilige volle Auslands-Tagespauschale.

Eintägige Reisen

ab 8h = 12€

14 – 24h = 24€

Mehrtägige Reisen

An- und Abreisetag (Stunden irrelevant)

= 12€

Ganzer Tag = 24€

  • Fahrtkosten: Der Begriff regelmäßige Arbeitsstätte wird durch den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt. Dies hat Auswirkungen auf den steuerfreien Reisekostenersatz sowie auf die steuerpflichtigen Nutzungsvorteile bei Dienstwagen.
  • Unterkunftskosten: Für Übernachtungskosten bei längeren beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten ändert sich die für Werbungskosten anrechenbare Aufenthaltsdauer sowie der danach anzusetzende Höchstbetrag zur Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung.
  • Mahlzeiten: Ab 2014 gelten neue Besteuerungsregeln für die vom Arbeitgeber gewährten Mahlzeiten.

Für weiterführende Informationen stehen Ihnen unsere Reisekosten-Spezialisten gerne zur Verfügung. Kontakt: Reisekostenabrechnung

Bildquelle: Fotolia.com, Fotograf: Daniel Ernst

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