Seit 1.8.2014 wurde das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug in Kraft gesetzt. Damit wurde, wenn auch mit über einjähriger Verspätung, eine EU-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz regelt die Verzugsfolgen in den Fällen, in denen ein Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.