Frühjahrsputz in der Buchhaltung: Diese Belege können ab 2022 weg

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Abbildung: Papier aus dem Schredder

Wenn ein Geschäftsvorfall verbucht wurde, sind die buchhalterischen Pflichten damit noch nicht erledigt. Unternehmen müssen nach dem Steuer- und Handelsrecht bestimmte gesetzliche Aufbewahrungspflichten und -fristen beachten. So gilt der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“. Doch viele Belege und Dokumente können die Archive eines Unternehmens auch schnell füllen. Deshalb sollte auch einmal im Jahr geprüft werden, ob Dokumente entsorgt werden können. … Weiterlesen