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Am 25.05.2018 ist die Schonfrist vorbei und die lange angekündigte EU-Datenschutzgrundverordnung muss zwingend in allen Unternehmen der Europäischen Union umgesetzt sein. Als Dienstleisterin für Business Process Outsourcing-Lösungen übernimmt die ICS adminservice für ihre Kunden seit 25 Jahren Teile oder komplette Geschäftsprozesse in den Bereichen Gehaltsabrechnung, Reisekostenabrechnung sowie Finanzbuchhaltung. Damit verbunden ist natürlich auch stets die Auftragsdatenverarbeitung. Vor allem unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes ist die Auftragsdatenbearbeitung ein sensibler Prozess im BPO. Die ICS adminservice ist das Thema DSGVO deshalb bereits sehr frühzeitig angegangen, hat frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen und Partner ins Boot geholt, um jetzt bereits für Mai 2018 gerüstet zu sein.

Das Fachmagazin LOHN+GEHALT sprach mit Claudia Albrecht von PRW-Consulting und dem ICS-Geschäftsführer Michael Wohlfahrt, die gemeinsam den Payroll-Dienstleister ICS adminservice GmbH „ready“ für die Grundverordnung gemacht haben.

Lesen Sie dazu den Artikel in der aktuellen Märzausgabe des Fachmagazins LOHN+GEHALT
hier im PDF zum Artikel „Wer nicht umsetzt, ist weg vom Markt“ Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird „scharf geschaltet“

(Quelle: LOHN + GEHALT, Ausgabe 2/2018, Fachmagazin LOHN + GEHALT)