ICSHuman Resources0 Kommentare

Abbildung: Energiepreispauschale - Geschäftsfrau Hand hält Glühbirne mit Laptop-Computer und Geldstapel im Büro.

Wir stellen uns ein Unternehmen in Bayern mit ca. 100 Arbeitnehmern vor, hiervon sind zehn Arbeitnehmer in einem Mini-Job-Arbeitsverhältnis, fünf Arbeitnehmer befinden sich aktuell in Elternzeit, zwei in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, weitere zwei sind krank in Lohnfortzahlung und ein Arbeitnehmer befindet sich im Krankengeldbezug, dann gibt es noch einen Geschäftsführer, zwei Grenzgänger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und aus alten Zusagen werden an vier ehemalige Arbeitnehmer Betriebsrenten ausgezahlt – beim Rest handelt es sich sozusagen um ganz normale Arbeitnehmer.

Und, was meinen Sie, wer erhält die EPP und wer bekommt diese nicht?!

Nun, wenn dies so einfach wäre, es lohnt in jedem Fall ein Blick in die FAQ Liste vom Bundesministerium für Finanzen mit zarten 18 Seiten, die erst gerade – nachdem der Stand vom 17.6.2022 nicht mehr aktuell war – am 20.07.2022 in einer aktualisierten Version veröffentlicht wurde. Wenn Sie glauben, dass exakt ihr Fall als Frage zu finden ist, dann werden sie wahrscheinlich enttäuscht.

Aber fangen wir wie immer von vorne an: Grundsätzlich sehr nett vom Staat eine Pauschale zu zahlen, die – so die Einführung auf der FAQ Liste – folgenden Hintergrund hat:

„Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.“

Die EPP ist also steuerpflichtig und sehr schnell ergibt sich aus den FAQ, dass es sich um einen sonstigen Bezug im Steuerecht handelt und dieser in der Sozialversicherung nach § 14 SGB IV kein Arbeitsentgelt ist und im späteren Teil der FAQ vom 20.07.2022 erfahren wir auch, dass die EPP unpfändbar ist. Also die Lohnart lässt sich schnell programmieren und soll in der Regel im Monat September ausgezahlt werden. Hier könnte ich also meinen Beitrag beenden, wenn da nicht noch folgende Fragen zu klären wären: Wer erhält die EPP eigentlich vom Arbeitgeber ausgezahlt und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

Anspruchsvoraussetzungen für die Energiepreispauschale

Das lässt sich natürlich auch ganz leicht beantworten, alle Arbeitnehmer, die am Stichtag 1. September 2022 unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem 1. Dienstverhältnis (Steuerklasse I-V) stehen und der Arbeitgeber einen monatlichen Lohnsteueranmeldungszeitraum hat, erhalten die EPP mit der Abrechnung September auch ausgezahlt. Super einfach, oder?

Ach, Sie fragen sich,

  • ob der Grenzgänger unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist,
  • Sie wollen wissen, ob der Mini-Jobber, den Sie pauschal versteuern bei Ihnen ein 1. Dienstverhältnis hat und
  • ob ein Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit überhaupt einen Anspruch hat –
  • dann hat Ihnen auch noch jemand zugeflüstert, dass Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG rausfallen … und überhaupt,
  • was ist mit Arbeitnehmern, die aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert sind und Arbeitslosengeld oder einer Erwerbsminderungsrente erhalten – Fragen über Fragen über Fragen!!!!

Und mal wieder sind die Personalabteilungen gefragt, als hätten diese nicht noch die komplexen dynamischen Regelungen vom Kurzarbeitergeld, Infektionsschutzgesetz, alle weiteren Punkte des Steuerentlastungsgesetzes und/oder des 4. Corona Steuerhilfegesetzes in den Knochen, da wird ihnen wieder ein solcher Wahnsinn zugemutet. Glaubt denn tatsächlich jemand, dass Verrechnungslohnarten mit Lohnsteueranmeldungen für die Refinanzierung der EPP automatisch im System auf ihren Einsatz warten und werden über den Arbeitgeber Anspruchsberechtigte automatisch ohne weitere Eingaben die EPP erhalten?

NEIN, natürlich nicht und das alles zur Urlaubszeit, wo doch eigentlich mal durchschnaufen dringend notwendig wäre, wo doch die Hälfte des Teams ohnehin mit Corona infiziert ist …!

Hohe Zusatzbelastung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch die EPP

Klinge ich defätistisch – nun ein wenig schon, das gebe ich zu. Jedoch frage ich mich, warum im Rahmen solcher – ohne Zweifel lobenswerten Ideen – nicht Menschen nah an der Praxis hinzugezogen werden, um die Umsetzung weniger arbeitsintensiv zu gestalten. In jedem Fall überwiegt der Eindruck, dass Finanzämter entlastet, Arbeitgeber, Steuerberater, Dienstleister weiter zunehmend belastet werden – denn der zeitliche Abstand von September bis zur Einkommensteuerveranlagung ist so weit nicht, so dass alle Anspruchsberechtigten – wie nun auch einige, die es nicht über den Arbeitgeber erhalten werden – die Berücksichtigung der EPP eben direkt vom Finanzamt hätte erfolgen können.

So ist es nun nicht und wir wissen jammern hilft nicht, also, was ist nun mit unseren Mini-Jobbern, Geschäftsführern, Altersteilzeitlern in der Freistellungsphase, den Arbeitnehmern im Krankengeldbezug oder mit Arbeitslosengeld … nun, da verweise ich ganz entspannt auf die FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ vom 20.07.2022 und wünsche Ihnen viel Spaß beim Suchen, Verstehen und korrektem Umsetzen.

Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung beim externen Dienstleister entlastet Sie von solchen Themen. Erfahrene Sachbearbeiter bearbeiten Besonderheiten in der Abrechnung und sind persönliche Ansprechpartner für Mitarbeitende und Dritte. Erfahren Sie mehr zum Servicemodell für Ihre Entgeltabrechnung in professioneller Hand bei ICS adminservice.

Bildquelle: AdobeStock Fotograf: NINENII


Autor

Abbildung: Christiane Droste-Klempp, Gastautorin

Christiane Droste-Klempp
Gastautorin


Christiane Droste-Klempp ist selbstständige Beraterin für den gesamten Bereich der Entgeltabrechnung mit den Schwerpunktthemen Altersteilzeit, Zeitwertkonten und betriebliche Altersvorsorge und seit vielen Jahren erfahrene Referentin für die Entgeltabrechnung sowie Partnerin und Trainerin der ICS adminservice GmbH.

Kontakt aufnehmen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert