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Abbildung: Geschaeftsmann mit Handy am Ohr im Auto

Die technische Revolution hat uns viele Vorteile gebracht; leider sind nicht alle diese Vorteile so gut, wie sie im ersten Moment scheinen. Es kann toll sein, jederzeit mit der Familie und Freunden kommunizieren zu können und auch unterwegs direkt über wichtige Mails informiert zu werden – es kann aber auch zur qualvollen Last werden, die es dem Arbeitnehmer nicht mehr ermöglicht, Abstand von der Arbeit zu nehmen und, salopp gesagt, einfach mal abzuschalten.

Ständig für Mitarbeiter, Kunden oder Kollegen erreichbar zu sein, kann nicht nur gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringen. Diese allein geben jedoch bereits Grund zum Nachdenken: Stresserkrankungen, Bluthochdruck, hartnäckige Erkältungen oder Magengeschwüre sind die möglichen Folgen einer Rund-um-die-Uhr-Zugänglichkeit. Für berufliche Prozesse oder Problemlösungen muss das Gehirn Höchstleistungen erbringen, wofür andere Körperfunktionen wie das Immunsystem oder die Magen-Darm-Funktion zurückgefahren werden. Muss der Arbeitnehmer dann auch nach Feierabend ständig in Bereitschaft sein, bleibt die Funktion dieser Ressourcen heruntergefahren und kann sich auf Dauer in den oben genannten Symptomen äußern. Eigentlich sollte es kein Problem sein, das Smartphone abends auszuschalten; immerhin ist es nur ein einziger Knopfdruck. Doch eine Studie der Techniker Krankenkasse fand heraus, dass dies jedem dritten Deutschen schwerfällt. 50 Prozent der 26- bis 35-Jährigen und 87 Prozent der 18- bis 25-Jährigen gibt an, rund um die Uhr auf dem Handy erreichbar zu sein – und das eben nicht nur für Freunde und Familie, sondern ebenso für den Arbeitgeber oder die Mitarbeiter. Das nützliche Smartphone wird so zu einem chronischen Stressfaktor, der keine festgelegte Arbeitszeitregelung mehr ermöglicht und für viele Menschen belastend ist und sogar krank macht.

Maßnahmen gegen die Erreichbarkeit

Wie kann man gegen diese ständige Erreichbarkeit vorgehen? Handy aus ist das eine, was jedoch, wenn der Chef vom Arbeitnehmer erwartet, auch nach Feierabend erreichbar zu sein? Viele Unternehmen haben von sich aus Richtlinien erlassen, um diesem Stressfaktor im Urlaub oder nach Feierabend einen Riegel vorzuschieben, und ihr Personalmanagement danach ausgerichtet. Vergangenes Jahr zog auch das Bundesarbeitsministerium nach: Das Ressort verpflichtete sich in einem Kodex, seine Mitarbeiter ausschließlich in dringenden Ausnahmefällen auch noch nach Dienstschluss zu kontaktieren. Überhaupt sind Angestellte nicht verpflichtet, nach der Arbeitszeit E-Mails abzurufen. Das Arbeitsrecht schreibt vor, dass dies nicht einmal von Führungskräften verlangt werden dürfe, sagt die Expertin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Eine Ausnahme dafür gäbe es nur, wenn man sich im Abreitsvertrag zum Bereitschaftdienst verpflichtet habe, beispielsweise bei Apothekern oder Ärzten. Arbeitnehmer dürfen ein Diensthandy zwar nicht ablehnen, doch das Abschalten nach Feierabend ist rechtlich durchaus in Ordnung.

Personalmanagement muss angepasst werden

Einige Unternehmen haben bereits Maßnahmen ergriffen, die Arbeitszeitregelung und vor allem ihre Angestellten zu schützen. Der Volkswagen-Konzern beispielsweise hat ihre Mailserver so eingestellt, dass außerhalb der Kernarbeitszeiten, an Feiertagen und Wochenenden überhaupt keine E-Mails mehr weitergeleitet werden. Auch das Unternehmen Daimler hat in einem Pilotprojekt einen ersten Schritt gemacht: Die Mitarbeiter können ihr Postfach so einstellen, dass Mails im Urlaub direkt gelöscht werden und der Absender einen Hinweis übermittelt bekommt. Auch in anderen Bereichen werden bereits Vorkehrungen für diese Maßnahme getroffen. Es bleibt jedoch anzumerken, dass die Postfacheinstellung eine freiwillige Aktion bleibt – und ob ein Mitarbeiter diese durchführen würde, wenn der Chef etwas anderes erwartet, bleibt fraglich.

Wie gehen Sie mit dem Thema um? Schreiben Sie uns einen Kommentar – wir freuen uns über Ihre Erfahrungen.

Bildquelle: Fotolia.com, Fotograf: Minerva Studio

Ein Kommentar zu “Wenn das Handy niemals ruht – ständige Erreichbarkeit im Beruf”

  1. Anna M.

    Langsam wäre es Zeit so etwas gesetzlich zu regeln. So hat man als Mitarbeiter ja nur die Wahl friss oder stirb…

    Ausser man hat einen tollen Arbeitgeber.. Aber das ist ja Glück 🙂

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