Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im VermBG aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers; die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns ist auch zulässig. Grundsätzlich dürfen die vermögenswirksamen Leistungen nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Für solche Leistungen kann die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt werden.

Quelle: Haufe Lexikon