Als Reisekostenabrechnung bezeichnet man die Abrechnung der Aufwendungen, welche bei beruflichen oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Reisekosten können dabei unter anderem Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten sein.
Als Reisekostenabrechnung bezeichnet man die Abrechnung der Aufwendungen, welche bei beruflichen oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Reisekosten können dabei unter anderem Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten sein.