Der im Wesentlichen im Mutterschutzgesetzfestgelegte Mutterschutz dient dem Schutz der Schwangeren, Mutter und Kind vor Gefahren für Gesundheit und Leben, daneben aber auch der wirtschaftlichen Absicherung durch den Schutz vor schwanger- bzw. mutterschaftsbedingten Entgeltausfällen (Mutterschaftsgeld) sowie dem Schutz vor einem Arbeitsplatzverlust (absolutes Kündigungsverbot) während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monaten nach der Entbindung.

Quelle: Haufe Lexikon