Eine der wesentlichen Grundlagen für die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Lohnsteuererhebung ist das Lohnkonto. „Es weist die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die in bar oder als Sachbezug gezahlten Löhne (Bezüge) sowie die Höhe der einbehaltenen Steuerbeträge aus.“

Arbeitgeber sind verpflichtet für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen.

Quelle: Haufe Lexikon