Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Der sich grundsätzlich jährlich verändernde Betrag markiert die Grenze, welche das regelmäßigeJahresarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers überschritten haben muss, um aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zu fallen.

Quelle: Haufe Lexikon