Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“ (vgl. § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Quelle: Haufe Lexikon