In einer Arbeitsbescheinigung werden nach der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses alle Tatsachen aufgeführt, welche für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sind.

Für den Arbeitgeber ergibt sich dazu eine Verpflichtung aus dem Dritten Sozialgesetzbuch. Vordrucke erhält man unter anderem auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.