ICSFinance & Accounting0 Kommentare

Abbildung: Nachhaltigkeitsberichterstattung, Nachhaltigkeit in der Buchhaltung

Ob kleine oder große Unternehmen: Nachhaltigkeit rückt immer mehr in den Fokus. Das liegt einerseits an der Energiekrise, andererseits an neuen regulatorischen Anforderungen.

Die Preisanstiege, insbesondere bei Strom und Gas, beschäftigen viele Unternehmen enorm. Der Kostendruck zwingt viele Firmen zum Umdenken, manch ein Unternehmen muss sogar die eigenen Preise erhöhen, damit das Geschäft noch rentabel bleibt. Doch auch neue Anforderungen an die Berichterstattung sorgen dafür, dass auch das Rechnungswesen sich immer mehr mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandersetzen muss.

Nachhaltigkeit in der Finanzbuchhaltung

Wie kann das Unternehmen nachhaltiger werden? Diese Frage beschäftigt immer mehr Firmen. Ein sensibler Umgang mit Ressourcen kann bereits viel bewirken. Doch damit ein Unternehmen überhaupt entsprechende Maßnahmen ergreifen kann, benötigt es Daten. Die Finanzbuchhaltung schafft die Basis für viele Analysen. So werden beispielsweise monatliche Abschlagszahlungen verbucht oder auch die Jahresabrechnung für die Stromversorgung. Diese Daten können für Kostenanalysen herangezogen werden.

In der Berichterstattung haben sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bisher eher wenig mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt. Doch das wird sich in Zukunft ändern (müssen).

Berichterstattung zur Nachhaltigkeit

Zum einen interessieren sich externe Leser vermehrt dafür, wie das Unternehmen sich in diesem Bereich aufstellt. So beispielsweise Banken oder auch mögliche Investoren. Das erhöht den Druck, über entsprechende Aktivitäten zu berichten. Zum anderen gibt es jedoch auch gesetzliche Vorhaben, die auch kleine und mittelständische Unternehmen zu einer entsprechenden Berichterstattung verpflichten werden.

CSRD bringt mehr Pflichten

Die EU hat mit CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) mehr Berichtspflichten beschlossen. Zum Beispiel für große Unternehmen gelten diese – je nach Unternehmen – bereits ab 2024 bzw. 2025.

Doch auch kleine und mittelständische Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, müssen grundsätzlich ab 2026 zur Nachhaltigkeit berichten. Dies soll im Lagebericht erfolgen. Dabei soll auch ein einheitlicher Berichtsstandard umgesetzt werden. Die EU plant hierzu die Veröffentlichung einer entsprechenden Taxonomie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig extern geprüft werden. Die EU-Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dies muss bis spätestens Mitte 2024 erfolgen.

Tipp: Weitere Informationen, beispielsweise welche Neuregelungen durch CSRD getroffen wurden und welche Unternehmen betroffen sind, finden sich hier im Überblick oder auch im Top-Thema von Prof. Dr. Stefan Müller auf dem Haufe Themenportal Finance.

Die zukünftigen Anforderungen sind komplex, gern sind wir als Partner im Finanz- und Rechnungswesen bereit, Ihnen bei der Erfüllung der Anforderungen zur Seite zu stehen.

Bildquelle: AdobeStock Fotograf: Mongta Studio


Autor

Abbildung: Sylvia Meier, Gastautorin

Sylvia Meier
Gastautorin


Sylvia Meier ist Diplom-Finanzwirtin (FH) und war bereits im Finanzamt, in der Beratung (Big Four-Gesellschaft) und in einem Fachverlag tätig. Sie unterstützt heute als freie Mitarbeiterin Unternehmen und kann insbesondere zu den Themen Steuern, Controlling, Rechnungswesen und Finanzen zahlreiche Publikationen vorweisen.

Kontakt aufnehmen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert