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Abbildung: Geschäftsleute überprüfen am Laptop Verfahren anhand von Dokumenten, die Checkbox-Listen, Verhaltensregeln, Regeln und Richtlinien, regulatorische Dokumente des Unternehmens, Geschäftsbedingungen enthalten.

In Deutschland gibt es immer wieder zahlreiche Reformen und Regulierungen. Auch die Buchhaltung muss sich immer wieder mit neuen Entwicklungen auseinandersetzen – besonders beim Jahreswechsel. Hierbei nicht den Überblick zu verlieren, ist gar nicht so einfach.

In kaum einem Land gibt es so viele Regulierungen, wie in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Blickt man allein auf die vergangenen drei Jahre zurück, so gab es zahlreiche Eingriffe des Staates, um wirtschaftliche Schäden durch die Corona-Pandemie, die Lieferkettenprobleme und den Ukraine-Krieg abzumildern.

Firmen müssen neue Regeln umsetzen

Für Unternehmen heißt dies jedoch auch, dass immer wieder neue Maßnahmen umgesetzt werden müssen. So wurde beispielsweise im Jahr 2020 der Umsatzsteuersatz (sowohl der Regelsteuersatz als auch der ermäßigte Steuersatz) vorübergehend gesenkt. Für Unternehmen war dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Das blieb nicht die einzige Herausforderung: Durch verschiedene Entlastungspakete wurden dutzende Regulierungen beschlossen.

Viele Neuregelungen sind in Kraft getreten

Auch mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Und viele der Änderungen betreffen die Finanzabteilung von Unternehmen direkt. Hier einige Beispiele:

  • Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten wurde (sogar bereits rückwirkend) ein Wahlrecht eingeführt in § 5 Absatz 5 Einkommensteuergesetz. Das gibt Unternehmen bei der Bilanzierung neue Möglichkeiten.
  • Die amtlichen Sachbezugswerte 2023 wurden bekannt gegeben. Sie werden jährlich geprüft und an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Inflation sorgte dafür, dass die Werte angehoben wurden. Die amtlichen Sachbezugswerte sind für die Lohnbuchhaltung von großer Bedeutung. Die Buchhaltung muss sicherstellen, dass immer die aktuell gültigen Werte zur Anwendung kommen.
  • Die Auslandsreisepauschalen 2023 wurden ebenfalls veröffentlicht. Gerade bei der Reisekostenabrechnung von Dienstreisen ins Ausland sind diese Pauschalen wichtig.
  • Unternehmen können eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlen. Doch damit die Prämie tatsächlich steuerfrei ist, müssen verschiedene Voraussetzungen, insbesondere bei der Dokumentation, eingehalten werden.
  • Bis Mitte 2023 profitieren Unternehmen noch von einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Das kann für Unternehmen, die beispielsweise erhebliche Lieferkettenprobleme haben, von Vorteil sein.
  • Die Künstlersozialabgabe wurde ab 2023 auf 5 Prozent erhöht (bisher 4,2 Prozent). Unternehmen, die entsprechende Abgaben leisten, müssen den geänderten Abgabesatz beachten.
  • Die Grenze für Midijobs wurde auf 2.000 Euro angehoben. Auch das ist bei der Verbuchung von Lohn- und Gehalt zu beachten.

Dies sind nur einige Beispiele der vielfältigen Entwicklungen, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen.

Tipp: Einen kompakten Überblick zu einigen Änderungen 2023 gibt die Bundesregierung hier.

Den Überblick in der Buchhaltung bewahren!

Klar ist: Unternehmen benötigen hier die Hilfe von Experten, um noch weiterhin auf dem Laufenden zu bleiben. Erfahrene Buchhalter und Steuerberater sorgen dafür, dass bei den vielen Reformen und Regulierungen keine Möglichkeiten ungenutzt bleiben. Fehler in der Buchhaltung müssen schon aus Compliance-Gründen vermieden werden.

Als Partner im Finanz- und Rechnungswesen haben wir alle Regulierungen im Blick und setzen diese in unseren Kundenprojekten um. Externer Buchhaltungsservice heißt: An fachlicher Qualität gewinnen, die sich laufend den Gegebenheiten anpasst.

Sprechen Sie uns bei Interesse an einer Outsourcing-Partnerschaft gerne an! Wir freuen uns über Ihre Kontaktauf­nahme und beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Bildquelle: AdobeStock Fotograf: chaylek


Autor

Abbildung: Sylvia Meier, Gastautorin

Sylvia Meier
Gastautorin


Sylvia Meier ist Diplom-Finanzwirtin (FH) und war bereits im Finanzamt, in der Beratung (Big Four-Gesellschaft) und in einem Fachverlag tätig. Sie unterstützt heute als freie Mitarbeiterin Unternehmen und kann insbesondere zu den Themen Steuern, Controlling, Rechnungswesen und Finanzen zahlreiche Publikationen vorweisen.

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