Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit. Sie ist regelmäßig verbunden mit einer entsprechenden Minderung des Arbeitsentgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Kurzarbeit ist ein Mittel, um vorübergehende Auftrags- oder Produktionsschwankungen durch eine spezifische Arbeitszeitregelung zu überbrücken. Betroffenen Arbeitnehmern sollen damit die Arbeitsplätze und den Arbeitgebern die eingearbeiteten Arbeitskräfte erhalten bleiben.

Bei Vorliegen der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 % des ausfallenden Nettoentgelts.

Quelle: Haufe Lexikon